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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2015 - 2 L 154/14   

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https://dejure.org/2015,46570
OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2015 - 2 L 154/14 (https://dejure.org/2015,46570)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.12.2015 - 2 L 154/14 (https://dejure.org/2015,46570)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 2 L 154/14 (https://dejure.org/2015,46570)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauO LSA § 29 Abs. 3 S. 1
    Zulässigkeit von feuerbeständigen (Fest-)Verglasungen in äußeren Brandwänden und Außenwänden; Befugnis der Bauaufsichtsbehörde zur Anordnung baurechtmäßiger Zustände bzgl. Gefahr des Übergreifens eines Brandes von einem Gebäude auf das andere durch eine Bebauung auf dem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine feuerbeständige (Fest-)Verglasung in äußeren Brandwänden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit von feuerbeständigen (Fest-)Verglasungen in äußeren Brandwänden und Außenwänden; Befugnis der Bauaufsichtsbehörde zur Anordnung baurechtmäßiger Zustände bzgl. Gefahr des Übergreifens eines Brandes von einem Gebäude auf das andere durch eine Bebauung auf dem ...

  • Jurion (Kurzinformation)

    Feuerbeständige (Fest-)Verglasungen grundsätzlich unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine feuerbeständige Festverglasung in äußeren Brandwänden! (IBR 2016, 426)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 1217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Saarland, 02.02.1990 - 2 R 110/87
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2015 - 2 L 154/14
    Dies rechtfertigt den von der Vorinstanz gezogenen Umkehrschluss, dass in äußeren Brandwänden und in Außenwänden, die nach § 29 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauO LSA anstelle von Brandwänden zulässig sind, feuerbeständige (Fest-)Verglasungen grundsätzlich unzulässig sind (vgl. SaarlOVG, Urt. v. 02.02.1990 - 2 R 110/87 -, BRS 50 Nr. 119; Böhme, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, Stand: Oktober 2013, § 29 RdNr. 54).

    Damit trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass der Einbau einer Brandschutzverglasung besondere Vorkehrungen beispielsweise hinsichtlich der Halterung und Befestigung erfordert und dabei auftretende Mängel, die bei einer Kontrolle der Bauausführung nicht ohne weiteres feststellbar sind, die Eignung als Element eines gegen die Ausbreitung von Feuer wirksamen Raumabschlusses in Frage stellen (vgl. SaarlOVG, Urt. v. 02.02.1990, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2015 - 2 L 154/14
    Solche Zweifel liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506, RdNr. 36 in juris, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2012 - 2 A 1221/11

    Anforderungen an die Pflicht zur Schließung einer bestehenden Öffnung in der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2015 - 2 L 154/14
    Eine feststehende und damit nicht zu öffnende Verglasung, die die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit der Teile einer Brandwand oder einer Wand, die nach § 29 Abs. 3 Satz 2 BauO LSA anstelle einer Brandwand zulässig ist, erfüllt, mag "integrierter Bestandteil" der Wand werden und nicht gegen das Öffnungsverbot des § 29 Abs. 8 Satz 1 BauO LSA (i.V.m. § 29 Abs. 11 BauO LSA) verstoßen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 04.04.2012 - 2 A 1221/11 -, juris, RdNr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2014 - 1 LB 100/09

    Eigentümer einer Sache als bauordnungsrechtlich Pflichtiger i.R.e.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2015 - 2 L 154/14
    Ein "Für und Wider" braucht nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme vorliegen (NdsOVG, Urt. v. 26.02.2014 - 1 LB 100/09 -, juris, RdNr. 72).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2003 - 2 L 10/03

    Zum Einschreiten gegen Schwarzbauten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2015 - 2 L 154/14
    Bei Eingriffsverfügungen wegen Baurechtswidrigkeit ist das Ermessen der Behörde "intendiert", so dass die Behörde in der Regel ermessensgerecht handelt, wenn sie die Beseitigung des baurechtswidrigen Zustands verlangt (Beschl. d. Senats v. 07.11.2003 - 2 L 10/03 -, juris, RdNr. 6; OVG BBg, Beschl. v. 17.07.2015 - OVG 10 S 14.14 -, juris, RdNr. 16).
  • VG Magdeburg, 03.04.2024 - 4 B 128/23

    Bauordnungsrechtliche Verfügung (Verschließen von Öffnungen in einer Brandwand)

    Das gilt auch - ohne dass es hierauf derzeit ankommt - wenn Öffnungen mit feuerbeständiger Festverglasung verschlossen sind (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 10.12.2015 - 2 L 154/14 -, juris Rn.13).

    Insbesondere muss sich die Bauaufsichtsbehörde nicht darauf verweisen lassen, von ihrer Befugnis zur Anordnung baurechtmäßiger Zustände erst dann Gebrauch zu machen, wenn durch eine Bebauung auf dem Nachbargrundstück die Gefahr des Übergreifens eines Brandes von einem Gebäude auf das andere begründet wird (OVG LSA, Beschluss vom 10.12.2015 - 2 L 154/14 -, juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2023 - 2 L 17/21

    Anwendung des Gleichheitssatzes bei einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung -

    Die Behörde macht im Regelfall von ihrem Ermessen in einer dem Zweck des Gesetzes entsprechenden Weise Gebrauch, wenn sie die Beseitigung rechtswidrig errichteter Anlagen anordnet (Beschlüsse des Senats vom 7. November 2003 - 2 L 10/03 - juris Rn. 6, vom 26. Mai 2009 - 2 L 164/08 - juris Rn. 4 und vom 10. Dezember 2015 - 2 L 154/14 - juris Rn. 16).

    Vielmehr entspricht es ebenfalls der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass es - ausgehend von einem Regelermessen bei § 79 Satz 1 BauO LSA - eines Abwägens des "Für und Wider" zwar in der Regel nicht bedarf, das behördliche Ermessen aber eröffnet ist, um in Ausnahmefällen zu ermöglichen, von dem an sich aus der Natur der Sache gebotenen Einschreiten abzusehen (Beschlüsse des Senats vom 26. Mai 2009 - 2 L 164/08 - a.a.O. Rn. 4 und vom 10. Dezember 2015 - 2 L 154/14 - a.a.O. Rn. 16).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2023 - 2 L 115/21

    Bauaufsichtliche Verfügung zum Brandschutz bei Altbauten

    Das gilt auch - ohne dass es hierauf derzeit ankommt - wenn Öffnungen mit feuerbeständiger Festverglasung verschlossen sind (Beschluss des Senats vom 10. Dezember 2015 - 2 L 154/14 - juris Rn.13).

    Das ist hier nicht der Fall (Beschluss des Senats vom 10. Dezember 2015 - 2 L 154/14 - juris Rn. 16).

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